Dr. Friedrich Kahn
Friedrich Kahn wurde am 1. Oktober 1907 als Sohn von Hartwig und Therese Kahn in Bischofsheim geboren. Seine jüngere Schwester war Bina Kahn.
Nach dem Abitur studierte Friedrich, auch Fritz genannt, in Frankfurt, Berlin und Gießen Jura, wo er 1931 das Studium mit Promotion und der Gesamtnote „cum laude“ abschloss. Aufgrund des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“, dem sogenannten „Arierparagraphen“, wurde er nicht in den hessischen Justizdienst übernommen.
1935 floh er vor dem nationalsozialistischen Terror über Bulgarien nach Amsterdam, wo er von Juli 1942 bis Mai 1945 im Untergrund lebte. 1946 nahm er seine Tätigkeit als Kaufmann auf.
Am 2. Juni 1948 heiratete er die 1899 in Bocholt geborene Hilda Cohen, die Deportation und KZ Bergen-Belsen überlebt hatte und 1945 nach Amsterdam zurückgekehrt war. Dr. Friedrich Kahn verstarb 1988 im Alter von 81 Jahren. Seine Frau brachte aus erster Ehe Kinder in die Familie ein. Noch heute leben ihre Enkelinnen Anita Roshar und Ellen Monica, beide mit jeweils drei Kindern.
Gemeinsam mit seiner Schwester Bina Lambert bemühte sich Dr. Friedrich Kahn nach dem Holocaust um „Entschädigung“ beziehungsweise „Wiedergutmachung“ im juristischen Sinn - ein mühsames und langwieriges Unterfangen. Nachdem sich beide 1947 als Erben von Hartwig und Theresa Kahn benannt hatten, stellte ihnen das Amtsgericht Groß-Gerau 1949 einen gemeinschaftlichen Erbschein aus. Auf der Grundlage des „Bundesgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (BEG, 1953)“ übernahm ein Kölner Anwaltsbüro im März 1954 ihre Vertretung.
Die erste Phase mit verschiedenen Entschädigungsanträgen endete im April 1957 mit einem Vergleich: Das Land Hessen zahlte DM 6.450,00 „für 43 volle Monate“ an beide Erben. Das bedeutet, für 43 Monate Flucht und Vertreibung zahlte das Land DM 75,00 pro Person und Monat. Weiterhin wurde den Geschwistern im August 1958 eine Entschädigung wegen „Schadens im beruflichen Fortkommen“ zugestanden und im Mai 1960 eine Entschädigung in Höhe von mehreren tausend DM „wegen Entziehung von Hausrat, Einrichtungs- und Edelmetallgegenständen“ ausgezahlt. Eine späte Kompensation von Raub und Vandalismus während des Novemberpogroms 1938.
(Helmut Helm)